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Textilkennzeichnung von A bis Z
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BTE/BDSE-Seminar 29. November in Köln

Seit das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz im Februar 2016 in Kraft getreten ist, haben die Aufsichtsbehörden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Diese haben gezeigt, dass die Textilkennzeichnung längst nicht immer korrekt ist. Verantwortlich dafür sind grundsätzlich die Hersteller und Modehändler mit Eigenmarken, aber auch typische mittelständische Textilgeschäfte sind immer wieder davon betroffen. Denn diese sind in der Regel der Adressat von Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände und von Ordnungsverfügungen seitens der Marktaufsichtsbehörden. Jeder Händler sollte daher ebenfalls über die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen Bescheid wissen und ggf. die korrekte Textilkennzeichnung von seinen Lieferanten einfordern!

Um den Textilhandel und auch seine Lieferanten über die wichtigsten Anforderungen des Textilkennzeichnungsgesetzes zu informieren, veranstaltet der BTE am 29. November 2018 in Köln das Intensiv-Seminar „Textilkennzeichnung von A bis Z“. Es soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, typische Fehler bei der Kennzeichnung zu erkennen und somit Abmahnungen zu verhindern.

Zudem werden weitere wichtige Kennzeichnungspflichten behandelt, wie z.B. die Herstellerkennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz. Hier besteht in der Praxis oft Uneinigkeit, welche Adresse (Lieferant, Händler oder sogar beide?) tatsächlich auf dem Produkt stehen muss. Überdies geht das Seminar auch auf die Fragen der Ursprungskennzeichnung (made in) und der Kennzeichnung nach der Biozid-Verordnung ein. Referent ist Rechtsanwalt Thomas Lange, Hauptgeschäftsführer von GermanFashion, Köln.

Anmeldeschluss ist der 20. November 2018. Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband sowie im Industrieverband German Fashion 199 EUR, sonst 349 EUR, jeweils zzgl. MwSt.
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